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AktenzeichenTenor
3 Ca 1707/251. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 11.100,00 €, der Gebührenstreitwert auf 14.312,87 € festgesetzt.