Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 102/251.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.750,00 € brutto nebst Jahreszinsen in Höhe von jeweils 5 % Punkten über dem Basiszins seit dem 24.01.2025 zu zahlen.

2.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 500,00 € brutto nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszins seit dem 16.04.2025 zu zahlen.

3.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

4.
Der Streitwert wird auf 2.250,00 € festgesetzt.
2 Ca 80/251.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.750,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 % Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 250,00 € seit dem 01.07.2024, 01.08.2024, 01.09.2024, 01.10.2024, 01.11.2024, 01.12.2024 sowie 01.01.2025 zu zahlen.

2.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 250,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2024 zu zahlen.

3.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

4.
Der Streitwert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.