Servicezeiten (telefonische Erreichbarkeit) des Arbeitsgerichts

Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr - 15.00 Uhr

Donnerstag und Freitag von 09.00 Uhr - 14.30 Uhr

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Hamm ist täglich von

10.00 bis 12.00 Uhr

geöffnet.

Bitte melden Sie sich dazu vorher telefonisch an.

Außerhalb der Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle können Klagen und Anträge nur nach telefonischer Verbeinbarung aufgenommen werden.