
Servicezeiten (telefonische Erreichbarkeit) des Arbeitsgerichts
Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag und Freitag von 09.00 Uhr - 14.30 Uhr
(Stand: 16.12.2020)
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Hamm ist täglich von
10.00 bis 12.00 Uhr
geöffnet.
Bitte melden Sie sich dazu vorher telefonisch an.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle können Klagen und Anträge nur nach telefonischer Verbeinbarung aufgenommen werden.
Am 24.12.2020 und 31.12.2020 ist das Arbeitsgericht Hamm geschlossen.
Für eilbedürftige Anträge oder Klagen zur Fristwahrung wird an diesen Tagen in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr ein Notdienst eingerichtet.