
Servicezeiten (telefonische Erreichbarkeit) des Arbeitsgerichts
Montag bis Mittwoch von 09.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag und Freitag von 09.00 Uhr - 14.30 Uhr
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Hamm ist täglich von
10.00 bis 12.00 Uhr
geöffnet.
Bitte melden Sie sich dazu vorher telefonisch an.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle können Klagen und Anträge nur nach telefonischer Verbeinbarung aufgenommen werden.