Servicezeiten (telefonische Erreichbarkeit) des Arbeitsgerichts:
Montag - Donnerstag: 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr – 14:30 Uhr
Bitte beachten:
Sofern eine persönliche Vorsprache gewünscht oder erforderlich ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter, der sich vor Ihrem Besuch anhand der Akte mit Ihrem speziellen Anliegen befassen kann. Sofern Ihnen bereits ein Schreiben des Arbeitsgerichts vorliegt, beachten Sie bitte die darin genannte Durchwahlnummer.
Außerhalb der oben genannten Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht zur Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen jederzeit möglich.
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle:
Montag – Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zusätzlich Montag: 13:30 Uhr - 14:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie über die Online-Terminbuchung oder telefonisch einen Termin unter 02381 891-1.
Rechtsauskünfte dürfen nicht erteilt werden.
In Eilfällen (z.B. bei drohendem Fristablauf in Kündigungsangelegenheiten) kann die Rechtsantragstelle während der allgemeinen Servicezeiten des Gerichts aufgesucht werden.
