Personenkontrolle in der Sicherheitsschleuse

Im Rahmen des Sicherungskonzeptes des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen werden seit Mai 2001 beim Betreten des Dienstgebäudes des Landesarbeitsgerichts Hamm / Arbeitsgerichts Hamm Zugangskontrollen durchgeführt.

Deshalb werden alle Personen beim Betreten des Gebäudes auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände und Waffen untersucht.


Weil die Untersuchungen gegebenenfalls zeitaufwändig verlaufen, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Haben Sie hierfür bitte Verständnis.

Berücksichtigen Sie bitte mögliche Verzögerungen für die Einhaltung der Gerichtstermine.