Die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan des richterlichen Dienstes. Er wird jährlich vom Präsidium des Arbeitsgerichts für das folgende Jahr beschlossen.
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    Hier finden Sie den richterlichen Geschäftsverteilungsplan - Stand: Januar 2022
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    Hier finden Sie den richterlichen Geschäftsverteilungsplan - Stand: Januar 2023
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    Hier finden Sie den richterlichen Geschäftsverteilungsplan - Stand: Januar 2024
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    Hier finden Sie den Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung : Stand. Januar 2023
  • GVP Verwaltung Januar 2024 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier finden Sie den Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung : Stand. Januar 2024
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    Hier finden Sie den Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung : Stand. März 2022