Die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan des richterlichen Dienstes. Er wird jährlich vom Präsidium des Arbeitsgerichts für das folgende Jahr beschlossen.
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    Hier finden Sie den richterlichen Geschäftsverteilungsplan - Stand: Januar 2026