Die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan des richterlichen Dienstes. Er wird jährlich vom Präsidium des Arbeitsgerichts für das folgende Jahr beschlossen.
Welche Kammer des Arbeitsgerichts Hamm bearbeitet meine Sache?