Die Verteilung der eingehenden Klagen und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan des richterlichen Dienstes. Er wird jährlich vom Präsidium des Arbeitsgerichts für das folgende Jahr beschlossen.
  • GVP 06/2024 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier finden Sie den richterlichen Geschäftsverteilungsplan - Stand: Juni 2024
  • GVP 2024 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier finden Sie den richterlichen Geschäftsverteilungsplan - Stand: Januar 2024
  • GVP Verwaltung August 2024 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hier finden Sie den Geschäftsverteilungsplan der Verwaltung : Stand. August 2024