Streitwert [Euro]:

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt. Falls dies noch nicht geschehen ist, können Sie selbst den Wert mit wenigen Grundregeln abschätzen:

  • Bei Verfahren, die auf Zahlung von Arbeitsvergütung, Auslösung, Urlaubsentgelt bzw. –abgeltung, Schadenersatz und dergleichen gerichtet sind, entspricht der Streitwert der Höhe des eingeklagten Betrages.
  • Wird über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gestritten, ist für die Streitwertberechnung in der Regel der Betrag des für die Dauer eines ¼ Jahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgebend.